© Memento Mori UG, Gartenstraße 11, D-97708 Bad Bocklet
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Allgemeine Geschäftsbedingungen -
AGB
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferung, Leistungen und Angebote der Firma Memento Mori UG erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
§2 Vertragsabschluss
Der Kunde ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn innerhalb dieser Frist die Firma Memento Mori UG die
Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Alle
Vereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenzeitlicher
Verkauf der Ware, Lieferausschluss und Preisänderung bleiben vorbehalten. Für den
Umfang unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Angebot
maßgeblich.
§3 Preise
Die Preise sind, falls nicht anders angegeben, netto, so dass die gesetzliche
Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Bei einer Erhöhung der Umsatzsteuer gilt der am
Tag der Lieferung bzw. Bereitstellung gültige Steuersatz. Soweit zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Liefertermin mehr als vier
Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise
der Firma Memento Mori UG, übersteigen diese die zunächst vereinbarten Preise um
mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaiger
Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche entsteht, kann dem
Käufer in Rechnung gestellt werden.
§4 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis und der Preis für Nebenleistungen sind mit der Übergabe des
Kaufgegenstandes fällig, spätestens jedoch eine Woche nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige. Nach Ablauf von zwei Wochen werden Verzugszinsen in Höhe
von 10% p. a. berechnet. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur
zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Kunden
berechnet. Gegen die Ansprüche der Firma Memento Mori UG kann der Kunde nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt. Die Firma Memento Mori UG ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung
informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Memento
Mori UG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
§5 Lieferzeiten und Lieferbedingungen
Liefertermine oder Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, falls nicht
ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Ist Ware auf Abruf bestellt, ist sie
spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen. Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreitung eines
unverbindlichen Liefertermins die Firma Memento Mori UG schriftlich auffordern,
binnen einer Frist von zumindest vier Wochen nachzuliefern mit dem Hinweis, dass
die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf dieser Frist abgelehnt wird. Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu Ihrem Ablauf den Liefergegenstand an den
Kunden verschickt haben oder diesem Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Höhere
Gewalt oder bei der Firma Memento Mori UG oder deren Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die Firma Memento
Mori UG ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern,
vereinbarungsgemäß zu liefern, verändern die oben genannten Termine und Fristen
um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine
entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten,
kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und
Gefahr des Kunden, auch wenn die Firma Memento Mori UG eigene Lieferfahrzeuge
verwendet. Verzögert der Käufer den Liefertermin, nimmt er den Liefergegenstand
nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab oder kommt er seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer
angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von
10% des Nettowarenwertes statt der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt das
Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.1 Rücknahme von Waren aus Kulanzgründen
Rücklieferungen können nur nach vorherigem, ausdrücklich erklärtem,
Einverständnis durch uns erfolgen. Die entsprechend zurückgesandte Ware muss in
einwandfreiem, gebrauchsfreiem und verkaufsfähigem Zustand sein. Die
Rücksendung muss frachtfrei und auf Gefahr des Versenders erfolgen. Für den Fall,
dass wir mangelfreie Ware aus Kulanzgründen zurücknehmen, so kann diese, wenn
es sich um Standardfertigungen und Verpackungen im einwandfreien Zustand
handelt, nur mit 70 % des Rechnungsbetrages gut geschrieben werden. Angefallene
Dienstleistungen werden hierbei nicht berücksichtigt. Bei Sonderanfertigungen muss
im Falle einer mangelfreien Rücknahme eine Sondervereinbarung getroffen werden.
Bearbeitungsgebühren werden nach Aufwand in Abzug gebracht.
§6 Gefahrenübergang und Verpackung
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, und
zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Lieferungen erfolgen immer „ab
Werk“. Nur auf ausdrücklichem Wunsch des Käufers werden wir die Ware auf dessen
Kosten gegen Transportrisiko versichern. Für die Rücknahme von Verpackung gelten
gesonderte Vereinbarungen.
§7 Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden mangelhaft oder
fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit oder wird er innerhalb der
Gewährleitungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die
Firma Memento Mori UG nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des
Kunden eine mangelfreie Sache oder beseitigt den Mangel. Schlägt die
Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer mangelfreien Sache nach angemessener
Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag
zurücktreten. Eine Nachbesserung (Mangelbeseitigung) gilt nach dem erfolglosen
zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der
Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Offensichtliche Mängel müssen der Firma Memento Mori unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die
mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels befanden, zur Besichtigung durch die Firma Memento
Mori UG bereitzuhalten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber
Vertragspartnern, die Kaufleute sind, ein Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn, soweit die von der Firma Memento Mori UG gelieferte Sache
nicht für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht
hat. Gegenüber Verbrauchern (Privatkunden) gelten hinsichtlich der
Mängelansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen. Sofern der Vertragspartner
Kaufmann ist, gelten die vorstehenden Regelungen nicht für gebrauchte
Gegenstände. Diese werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert. Ist
der Vertragspartner Verbraucher, so verjähren die Mängelansprüche hinsichtlich der
Lieferung gebrauchter Sachen innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen
Versicherungsbeginn. Abweichend von § 479 Abs. 2 Satz 2 BGB endet die
Ablaufhemmung im Falle 5-jähriger Gewährleistungsfristen 2 Monate nach Ablauf der
der Firma Memento Mori UG gegenüber ihrem Lieferanten geltenden
Gewährleistungsfrist, spätestens jedoch 6 Jahre nach Ablieferung der Sache durch
den Lieferanten bei der Firma Memento Mori. Für die Hemmung der Verjährung ist
die schriftliche Anzeige der Mängelrüge des Verbrauchers durch die Firma Memento
Mori gegenüber ihrem Lieferanten ausreichend.
§8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma Memento Mori UG aus der
Vertragsbeziehung mit dem Kunden zustehen, behält sich die Firma Memento Mori
UG das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde darf über die
Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Memento Mori UG berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht in Zahlungsverzug ist. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der
Vorbehaltsware mit anderen, der Firma Memento Mori UG nicht gehörenden Waren
steht der Firma Memento Mori UG an der neuen Sache das Miteigentum im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der
anderen Waren einschließlich der Aufwendungen für die Verarbeitung im Zeitpunkt
der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem
sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen,
einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Memento Mori ab. Die Firma
Memento Mori UG nimmt die Abtretung an und ermächtigt den Kunden widerruflich,
die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Memento Mori
UG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung
der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Memento
Mori UG liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
§9 Mängelrügen
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht
Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Mängel eines Teils der
Lieferung dürfen nicht zu einer Beanstandung einer ganzen Sendung ausgedehnt
werden.
§10 Datenschutz
Die in der Bestellung des Kunden enthaltenen personenbezogenen Daten werden
von der Firma Memento Mori UG nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, der
Kundenbetreuung und -information verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte
über diesen Zweck hinaus erfolgt nicht.
§11 Vertragsveränderungen
Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen stets der
Schriftform.
§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle die sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar
ergebenden Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Memento Mori UG.
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§13 Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist, soll dadurch die
Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt werden. Die unwirksame
Bestimmung ist dann der neuen Gesetzgebung und der Rechtssprechung
anzupassen und gilt insoweit als vereinbart.
Hinweis für Privatpersonen
Der Verkauf von Särgen und Bestattungszubehör erfolgt nur über
Bestattungsinstitute. Ausnahmen sind: Urnen für Tierbestattungen, Bestatterkoffer,
Aufsaugmittel & Geruchsvernichter. Diese sind für Privatpersonen oder andere
Gewerbezweige erhältlich. Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit an, unsere
Produkte direkt über Ihren Bestatter zu bestellen.